Einwegpfand
Zu Einweg-Flaschen zählen die Verpackungsarten, die nur ein Mal befüllt werden können. Seit 2006 müssen Verkäufer von Einweggetränkeverpackungen das einheitliche Pflichtpfand in Höhe von 25 Cent erheben. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Händler mit einer Ladenfläche von mindestens 200m².
