Quellort
Der Ort, an dem die Quelle eines natürlichen Mineralwassers entspringt oder angebohrt wird, ist der Quellort. Ein Transport ist vor Abfüllung untersagt, und eine Marke darf ausschließlich aus einer Quelle abgefüllt werden.
Der Ort, an dem die Quelle eines natürlichen Mineralwassers entspringt oder angebohrt wird, ist der Quellort. Ein Transport ist vor Abfüllung untersagt, und eine Marke darf ausschließlich aus einer Quelle abgefüllt werden.