Heilwasser
Heilwasser stammt genau wie auch normales Mineralwasser aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Quellen. Es muss am Quellort abgefüllt und amtlich anerkant werden. Anders als Mineralwasser unterliegt Heilwasser dem Arzneimittelgesetz und bedarf der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Bei jeder Abfüllung muss ein Apotheker anwesend sein. Es muss nachgewiesen sein, dass es durch die besondere Kombination von Mineralstoffen eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung aufweist.