Behandlung von Mineralwasser
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung schreibt vor, dass natürliches Mineralwasser vor seiner Abfüllung in seinen wesentlichen Bestandteilen nicht verändert werden darf. Lediglich das Entfernen von Eisen und Schwefel sowie der Entzug bzw. der Zusatz von Kohlensäure ist erlaubt.